Mit dem Bau von Windkraft anlagen am Rennweg wird eines der letzten großen, unzerschnittenen Waldgebiete zerstört. Dabei weist der Kreis Düren im Landschaftsplan 7 „Hürtgenwald“ dieses rechtsverbindlich als Landschaftsschutzgebiet aus mit den folgenden unmißverständlich formulierten Schutzzielen:

  • die Erhaltung eines zusammenhängenden Waldkomplexes und der darin vorhanden Strukturen für den Biotopverbund und den Arten- und Biotopschutz (§ 21a LG)
  • die Erhaltung und Entwicklung standortgerechter und bodenständiger Waldbereiche für den Arten- und Biotopschutz (§ 21 a LG)
  • die Erhaltung der Pufferfunktion für die angrenzenden landesweit bedeutsame Naturschutzgebiete (insbesondere Wehebachsystem) (§ 21a LG)
  • wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit eines großflächigen, weitgehend unzerschnittenen reliefreichen Waldgebietes (§21b LG)
  • wegen der besonderen Bedeutung für die Erholung innerhalb des Naturparks Nordeifel (§ 21c LG)
  • die Erhaltung des Waldgebietes aus kulturhistorisch-zeitgeschichtlichen Gründen mit zahlreichen Zeugnissen der Kampfhandlungen des zweiten Weltkrieges (§ 21b LG)

(siehe Landschaftsplan 7 „Hürtgenwald“ des Kreis Düren, Ziffer 2.2-1, Seite 93.)

 

Die folgenden Karten zeigen die aktuellle verbindliche Schutzsituation für das Gebiet. Alle der geplanten Windkrafträder stehen im Landschaftsschutzgebiet. Einige Anlagen befinden sich zusätzlich innerhalb der Pufferzonen für Naturschutzgebiete, einige in besonders geschützten Mischwaldbereichen und einige in "Biotopverbundflächen mit besonderer Bedeutung".

Insbesondere die Biotopverbundflächen werden in der Potentialstudie "Potential der Windenergie an Land" des Bundesumweltamtes als Ausschlussflächen angesehen.

 

(Quelle: PortalU, LINFOS System)
(Quelle: PortalU, LINFOS System)

 

Bitte lesen Sie hierzu auch die gemeinsame Stellungnahme der Naturschutzverbände BUND Kreisgruppe Düren, NABU Kreisverband Düren und des AK Fledermausschutz Düren!

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