Der Wert von Immobilien in der Nähe zu Windenergieanlagen wird massiv beeinträchtigt. In der Vergangenheit existieren genügend Erfahrungen, so dass Maklerprogramme z.Zt. bei der Wertermittlung von Immobilien 5 bis 30% an Wertminderung berechnen, wenn die Windkraftwerke unter 2500m Entfernung zum Haus stehen. Die Wertminderung führt u.a. zu Problemen bei Anschlussfinanzierungen, da die Banken zu einer Neubewertung gesetzlich verpflichtet sind. Während beim Bau von Stromtrassen Ausgleichszahlungen für den Wertverlust der betroffenen Grundstücke vorgeschrieben sind, existieren für Windkraftwerke keine solche Vorgaben. Man hält sich ja an die bestehenden, wenn auch unzureichenden und alten Vorschriften. Dass real aber die Immobilien an Wert verlieren und die Betroffenen teilweise zwangsenteignet werden, spielt dabei keine Rolle.

 

So schreibt Prof. Dr. Jürgen Hasse von der Wolfang-Goethe-Universität in Frankfurt:

"Mit der optischen Wahrnehmbarkeit von WKA und den hier angeführten Effekten ist ein Immobilienverlust verbunden, mit allen Nebeneffekten auf Vermietbarkeit und Beleihungswert. Diese Immobilienwertverluste betragen häufig 20 bis 35 % und gehen bis zur Unverkäuflichkeit eines Objektes."

 

Der Verbandschef des Eigentümerverbandes Haus&Grund in Schleswig Holstein, Jochem Schlotmann fordert: "Da für den Gesetzgeber diese Folgen der Wertentwicklung vorhersehbar sind, ist es verfassungsrechtlich geboten, für diesen enteignungsgleichen Eingriff eine gesetzliche Ausgleichsregelung festzuschreiben."

 

Bereits im Jahr 2003 beschreibt Prof. Dr. Dr. h.c. Günter Beuermann von der Universität Köln in seinen Arbeitsberichten zum Umweltmanagement - Ökonomische und ökologische Wirkungen der Windenergieanlagen im Kreis Euskirchen:

 "Während die Eigentümer der Flächen, auf denen sich Windkraftanlagen befinden, meist durch hohe Pachteinnahmen begünstigt sind, wird andererseits auf die Wertminderung der umliegenden Baugebiete verwiesen. … Diese Annahme erscheint gerechtfertigt, da die Wohnqualität bedingt durch die WEA zumindest geringfügig herabgesetzt wird. Ein möglicher Interessent einer Immobilie oder einer Mietwohnung wird sich verständlicherweise bei Auswahl zwischen mehreren Angeboten i.d.R. für eines entscheiden, das nicht durch die Wirkungen von WEA belastet ist.

Umstritten ist lediglich, in welcher Höhe Grundstücke, die in Sicht- und Hörkontakt zu Windkraftanlagen liegen, einer Herabstufung unterworfen sind. … Aufgrund der mangelnden Beweisfähigkeit wagen es z.Zt. weder Sachverständige noch Gutachter konkrete Stellungnahmen abzugeben. Sie befürchten, dass in Berufung auf die von ihnen getroffenen Aussagen von betroffenen Anwohnern vor Gericht Schadensersatz gegenüber WEA-Betreibern eingeklagt werden könne. Der Sachverständige Becker gelangte allerdings im März 2002 zu folgender vorläufigen Einschätzung: “Unter Beachtung der zur Zeit bestehenden Richtlinien zur Bewertung von Grundstücken und Immobilien und unter Würdigung des inzwischen entstandenen Sachverhaltes muss aus meiner Sicht bei Bewertung von Immobilien und Baugebieten, die im Sichtkontakt zu den Windkraftanlagen liegen, mit einem Abschlag zwischen 8 und 11 % gerechnet werden.“ Nach dieser Prognose entsteht bereits für die Grundstücke und Gebäude eines Ortes mit rd. 500 Einwohnern, in deren Nähe WEA errichtet wurden, ein Wertverlust von insgesamt mehreren Millionen DM. Für die jeweiligen Grundstückseigentümer können sich also z.T. erhebliche Vermögensminderungen ergeben.“

 

Wer zieht schon in die Nähe einer Windkraftanlage, wenn ihm bei der derzeitigen Landflucht und Überalterung der Gesellschaft genügend Alternativen zur Verfügung stehen? Von Seiten der neu zugezogenen Mitbürger oder der gerade Bauenden hört man immer wieder den Satz: „Ach, hätten wir gewusst, dass hier Windkraftanlagen gebaut werden sollen, hätten wir hier nicht gebaut.“ Dies und die schleichende Enteignung Ihrer Bürger darf nicht im Interesse der Gemeinde sein. Der scheinbare Gewinn durch die Anlagen am Rennweg geht zu Lasten der betroffenen Bürger.

 

Weitere Belege zu diesem Thema finden sie hier.

Die Seite befindet sich noch im Aufbau !